Expertise im Steuerstrafrecht und Wirtschafts­strafrecht. Im Herzen Stuttgarts. 

Unsere Kanzlei zählt seit Jahren bundesweit zu den führenden Kanzleien im Steuer- und Wirtschaftsstrafrecht.

Unsere Rechtsanwälte sind gleichermaßen im Strafrecht und Steuerrecht ausgebildet und hochqualifiziert. Wir sind ausschließlich in folgenden Bereichen tätig:

Steuerstrafrecht

Die Verteidigung beim Tatvorwurf der Steuerhinterziehung verlangt hochspezialisiertes Wissen sowohl im Steuerrecht als auch im Strafrecht. Wir sind Spezialisten in beiden Rechtsgebieten.

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Wirtschafts­strafrecht

Wir kennen die Arbeitsweise der Ermittlungsbehörden im Zusammenhang mit sämtlichen Straftaten aus dem Unternehmensalltag wie z.B. Schwarzarbeit,

Subventionsbetrug, Betrug u.v.m.

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Steuerstreitverfahren

Unser Arbeitsalltag ist geprägt vom ständigen Kontakt zu Finanzämtern und Hauptzollämtern. Wir sind Rechtsanwälte und Fachanwälte für Steuerrecht bzw. Steuerberater zugleich.

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Zollstrafrecht

Die vielfältigen Anforderungen des Zollrechts erfordern eine hochgradige anwaltliche Spezialisierung. Wir beraten Unternehmen deutschlandweit in allen Belangen des Zollrechts. Auch das Zollstrafrecht spielt in unserer Kanzlei eine gewichtige Rolle.

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Steuerstrafrecht

Die Verteidigung beim Tatvorwurf der Steuerhinterziehung verlangt hochspezialisiertes Wissen sowohl im Steuerrecht als auch im Strafrecht. Wir sind Spezialisten in beiden Rechtsgebieten.

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Wirtschafts­strafrecht

Wir kennen die Arbeitsweise der Ermittlungsbehörden im Zusammenhang mit sämtlichen Straftaten aus dem Unternehmensalltag wie z.B. Schwarzarbeit, Mindestlohn, Subventionsbetrug, Betrug u.v.m..

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Steuerstreitverfahren

Unser Arbeitsalltag ist geprägt vom ständigen Kontakt zu Finanzämtern und Hauptzollämtern. Wir sind Rechtsanwälte und Fachanwälte für Steuerrecht bzw. Steuerberater zugleich.

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Zollstrafrecht

Die vielfältigen Anforderungen des Zollrechts erfordern eine hochgradige anwaltliche Spezialisierung. Wir beraten Unternehmen deutschlandweit in allen Belangen des Zollrechts. Auch das Zollstrafrecht spielt in unserer Kanzlei eine gewichtige Rolle.

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Steuerstrafrecht

Die Verteidigung beim Tatvorwurf der Steuerhinterziehung verlangt hochspezialisiertes Wissen sowohl im Steuerrecht als auch im Strafrecht. Wir sind Spezialisten in beiden Rechtsgebieten.

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Wirtschafts­strafrecht

Wir kennen die Arbeitsweise der Ermittlungsbehörden im Zusammenhang mit sämtlichen Straftaten aus dem Unternehmensalltag wie z.B. Schwarzarbeit, Mindestlohn, Subventionsbetrug, Betrug u.v.m.

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Steuerstreitverfahren

Unser Arbeitsalltag ist geprägt vom ständigen Kontakt zu Finanzämtern und Hauptzollämtern. Wir sind Rechtsanwälte und Fachanwälte für Steuerrecht bzw. Steuerberater zugleich.

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Zollstrafrecht

Die vielfältigen Anforderungen des Zollrechts erfordern eine hochgradige anwaltliche Spezialisierung. Wir beraten Unternehmen deutschlandweit in allen Belangen des Zollrechts. Auch das Zollstrafrecht spielt in unserer Kanzlei eine gewichtige Rolle.

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Frick+Partner steht Ihnen insbe­sondere zur Seite, wenn

Ihnen Steuerhinterziehung vorgeworfen wird.
gegen Sie wegen Wirtschaftsstraftaten ermittelt wird.
Sie eine steuerliche Selbstanzeige abgeben wollen.
Sie zu einer Vernehmung erscheinen sollen.
eine Betriebsprüfung angeordnet wurde.
bei Ihnen durchsucht wurde.
gegen Sie ein Vermögensarrest erging.
Sie sich gegen fehlerhafte Steuerbescheide wehren wollen.

Wir treten mit vollem Einsatz
für Sie ein:

Florian Jandl LL.M.

Rechtsanwalt /
Fachanwalt für Strafrecht /
Fachanwalt für Steuerrecht

Markus Krauter

Rechtsanwalt /
Steuerberater

Dr. Melanie Bär

Rechtsanwältin /
Fachanwältin für Steuerrecht

Ann-Sophie Hummel

Rechtsanwältin / Steuerberaterin
in freier Mitarbeit

Charlotte Frey

Rechtsanwältin

So werden Sie bei uns Mandant

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E-Mail: kontakt@kanzlei-fup.de
Telefon: +49 711 222283

Kontaktaufnahme

Bitte treten Sie mit uns per Telefon oder E-Mail in Kontakt und schildern Sie uns Ihr Anliegen.

Mandatierung

Vor der Beratung klären wir die Eckdaten unserer Zusammenarbeit. Dazu gehört insbesondere auch unser Honorar. Wir rechnen in aller Regel auf Stundenbasis ab.

Erstes Gespräch

Um Sie optimal beraten zu können, müssen wir Sie und den zugrunde liegenden Sachverhalt kennen. Dafür bietet sich ein individueller Beratungstermin bei uns in der Kanzlei an.

Umsetzung

Wir erarbeiten für Sie die beste Lösung Ihres Problems und stimmen die weitere Vorgehensweise mit Ihnen ab. Kein Schritt erfolgt ohne Absprache und Erläuterung gegenüber unserem Mandanten. Sie sind stets informiert.

Ziel/Ergebnis

Die Ergebnisse unserer Arbeit werden Ihnen selbstverständlich in der gewünschten Form zur Verfügung gestellt. Für Rückfragen sind wir stets erreichbar. Das ist unser Anspruch. Nur wenn Sie zufrieden sind, sind wir es auch.

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bei uns Mandant

1. Kontaktaufnahme

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4. Umsetzung

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