Steuerhinterziehung und Selbstanzeige – so bleiben Sie straffrei
Eine Steuerhinterziehung ist im deutschen Steuerrecht eine Straftat. Es drohen hohe Geldstrafen und in schweren Fällen sogar Freiheitsstrafen bis zu zehn Jahren. Wann genau spricht man vom Tatbestand einer Steuerhinterziehung und welche konkreten Strafen drohen Ihnen?
Steuerhinterziehung ist kein »Kavaliersdelikt«
Die Abgabenordnung (AO) regelt das deutsche Steuerstrafrecht. Darum ist eine vorsätzliche Steuerhinterziehung immer auch eine Straftat. Nur bei einer leichtfertigen Steuerverkürzung wird das Vergehen als Ordnungswidrigkeit gewertet.
Merken Sie sich bitte, dass bereits der Versuch der Steuerhinterziehung und auch die Beihilfe strafbar sind. Der Tatbestand der Steuerhinterziehung tritt bereits ein, wenn Sie aktiv handeln z.B. die Angabe Ihrer Werbungskosten in der Steuererklärung zu hoch ansetzen. Aber auch eine passive Handlung wie z.B. das Verschweigen von hohen Geldgeschenken, kann Ihnen als Steuerkürzung oder ein Steuervorteil angelastet werden.
Diese Strafen drohen bei einer Steuerhinterziehung
Bitte bedenken Sie, dass Steuerhinterziehungen zu einer Geld- und Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren führen. Das Strafmaß ist abhängig von der Höhe der hinterzogenen Steuern. Werden Beträge über 100.000 Euro hinterzogen, droht bereits eine Freiheitsstrafe. Gehen die hinterzogenen Beträgen in die Millionen, kann die Freiheitsstrafe nicht mehr auf Bewährung ausgesetzt werden.
Die strafbefreiende Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung
Die strafbefreiende Selbstanzeige bei Steuerdelikten ist ein einzigartiges Phänomen im deutschen Rechtswesen. Seit dem Kauf sogenannter „Steuer-CDs“ durch deutsche Finanzbehörden und dem Fall des Ex-FC Bayern München-Präsidenten Uli Hoeneß ist diese Sonderregelung viel diskutiert.
Es ist jedoch keineswegs so, dass die Selbstanzeige ein Freibrief für Steuersünder ist.
Erstens muss die Steuer (ggf. mit einem Aufschlag nach § § 398a AO) nachgezahlt werden und zweitens kann nur eine vollständige und umfassende Selbstanzeige in einem mindestens zehnjährigen Zeitraum eine Steuerhinterziehung ohne strafrechtliche Konsequenzen bewirken.
Wann ist eine Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung notwendig?
Zunächst ist natürlich nicht jeder Fehler bei der Steuererklärung gleich eine Straftat. Eine vorsätzliche Steuerhinterziehung kann jedoch zu einer strafrechtlichen Verfolgung führen, wenn keine Selbstanzeige stattfindet.
Welche gesetzlichen Voraussetzungen müssen bei der Selbstanzeige beachtet werden?
Es müssen sämtliche unverjährten Steuerstraftaten einer Steuerart, mindestens aber alle Steuerstraftaten einer Steuerart innerhalb der letzten zehn Jahre beim zuständigen Finanzamt nacherklärt werden. Wenn ein Tatbestand verschwiegen wird, ist die gesamte Selbstanzeige hinfällig, denn die Selbstanzeige führt nicht zur Straffreiheit, wenn die Angaben nur unvollständig sind.
Daneben darf kein sog. Sperrgrund vorliegen. So darf die Strafverfolgung oder die Prüfung der Steuererklärung noch nicht aufgenommen worden sein. Wer im Prozess einer Steuerprüfung oder -fahndung zur Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung greift, kommt zu spät. Dann kann der Steuersünder nur noch auf eine Wertung seines Verhaltens als Beitrag zur Aufklärung seiner Steuerstraftat hoffen.
Warum Sie von Beginn an kompetente anwaltliche Beratung nutzen sollten?
Durch eine Selbstanzeige können Sie zwar Straffreiheit trotz einer erfolgten Steuerhinterziehung erlangen. Wichtig ist jedoch hierbei, dass Sie alle gesetzlichen Voraussetzungen sowie die von der Rechtsprechung entwickelten Vorgaben beachten. Hier gibt es viele Fehlerquellen und Risiken. Durch Fehler bei der Erstellung einer Selbstanzeige, besteht die Gefahr, dass die gesamte Selbstanzeige unwirksam ist. Rechnen Sie damit, dass das Finanzamt auch erlangte Kenntnisse aus einer unwirksame Selbstanzeige verwerten wird. Es drohen Ihnen dann ein Steuerstrafverfahren und sogar eine Bestrafung wegen Steuerhinterziehung.
Soweit Sie über die Abgabe einer steuerlichen Selbstanzeige nachdenken, berät Sie ein Rechtsanwalt aus unserem Team gerne, ob eine solche möglich und sinnvoll ist. Bei Bedarf erstellen wir anschließend für Sie eine Selbstanzeige unter Beachtung aller gesetzlichen Vorgaben. Außerdem vertreten wir Sie im weiteren Verfahren gegenüber dem Finanzamt / der Steuerfahndung. Unser Tätigkeitsspektrum deckt alle relevanten Bereiche ab. Wir beraten Sie selbstverständlich bundesweit gegenüber jedem Finanzamt und jeder Ermittlungsbehörde. Selbstverständlich berücksichtigen wir die oftmals vorhandene Eilbedürftigkeit bei einer Selbstanzeigenberatung und reagieren äußerst schnell.
Sonstige Leistungen und Vorteile für Sie
Ihr Mandat bearbeiten wir individuell, persönlich und auf fachlich höchstem Niveau. Zusätzlich bieten wir Ihnen immer diese Leistungen:
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