Kanzlei für Steuerstrafrecht in Stuttgart.

Die Verteidigung beim Tatvorwurf der Steuerhinterziehung verlangt hochspezialisiertes Wissen sowohl im Steuerrecht als auch im Strafrecht. Wir sind Spezialisten in beiden Rechtsgebieten.

Diese Kombination zeichnet uns bundesweit aus. Wir begleiten das Besteuerungsverfahren und das Steuerstrafverfahren „aus einer Hand“. Dadurch sind wir äußerst effizient und können in beiden Verfahren die bestmöglichen Ergebnisse erzielen. Wir vertreten Unternehmen und Privatpersonen.

Zu unserem Tätigkeitsfeld im Steuerstrafrecht zählen insbesondere:

Die Verteidigung im steuerstrafrechtlichen Ermittlungsverfahren bis zu einer etwaigen Hauptverhandlung vor einem Strafgericht
Die Erstellung von Selbstanzeigen
Die Beratung und Vertretung von Unternehmen in Bußgeldverfahren
Der Beistand bei Durchsuchungen, Vernehmungen und Haftsachen; Zeugenbeistand
Vorbeugende Beratung im Steuerstrafrecht (sogenannte Compliance)

Weiteres Wissenswertes zu unseren Kernkompetenzen

Weiteres Wissenswertes zu unseren Kernkompetenzen

So werden Sie bei uns Mandant

Jetzt Kontakt aufnehmen:

E-Mail: kontakt@kanzlei-fup.de
Telefon: +49 711 222283

Kontaktaufnahme

Bitte treten Sie mit uns per Telefon oder E-Mail in Kontakt und schildern Sie uns Ihr Anliegen.

Mandatierung

Vor der Beratung klären wir die Eckdaten unserer Zusammenarbeit. Dazu gehört insbesondere auch unser Honorar. Wir rechnen in aller Regel auf Stundenbasis ab.

Erstes Gespräch

Um Sie optimal beraten zu können, müssen wir Sie und den zugrunde liegenden Sachverhalt kennen. Dafür bietet sich ein individueller Beratungstermin bei uns in der Kanzlei an.

Umsetzung

Wir erarbeiten für Sie die beste Lösung Ihres Problems und stimmen die weitere Vorgehensweise mit Ihnen ab. Kein Schritt erfolgt ohne Absprache und Erläuterung gegenüber unserem Mandanten. Sie sind stets informiert.

Ziel/Ergebnis

Die Ergebnisse unserer Arbeit werden Ihnen selbstverständlich in der gewünschten Form zur Verfügung gestellt. Für Rückfragen sind wir stets erreichbar. Das ist unser Anspruch. Nur wenn Sie zufrieden sind, sind wir es auch.

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1. Kontaktaufnahme

2. Mandatierung

3. Erstes Gespräch

4. Umsetzung

5. Ziel/Ergebnis

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