Florian Jandl LL.M.
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Strafrecht
Fachanwalt für Steuerrecht
Partner
Augustenstraße 1
70178 Stuttgart
Telefon +49 (0) 711 22 22 83
Telefax +49 (0) 711 22 22 859
Vita
Jurastudium in Konstanz
Referendariat in Landau, Speyer, Stuttgart, München und Toronto/Canada
Mitarbeiter der Kanzlei seit September 2006
Rechtsanwalt seit Februar 2007
Fachanwalt für Strafrecht seit Juli 2010
Fachanwalt für Steuerrecht seit August 2010
Von Oktober 2010 bis Oktober 2012 berufsbegleitendes Studium im Masterstudiengang „Steuerwissenschaften“ an der Westfälischen Wilhelms-Universität in Münster.
Abschluss des Masterstudiengangs als „Master of Laws“, LL.M. im Oktober 2012.
Seit 01.01.2011 Partner bei Frick+Partner (vormals Frick Quedenfeld)
Mitgliedschaften
Deutscher Anwaltsverein, Anwaltsverein Stuttgart, Wirtschaftsstrafrechtliche Vereinigung (WisteV), Arbeitsgemeinschaft Strafrecht im DAV
Tätigkeitsbereiche
Strafrecht, insbesondere Steuer- und Wirtschaftsstrafrecht, Vertretung als Zeugenbeistand sowohl bei Vernehmungen durch Strafverfolgungsbehörden als auch bei Befragungen im Rahmen von internen Ermittlungen bei Unternehmen, Unternehmensvertretung bei internen Untersuchungen, Steuerstreitverfahren einschließlich Revisionen zum Bundesfinanzhof, Zollstrafrecht
Sprachen
Deutsch, Englisch, Französisch
Empfehlungen:
Aufnahme in das Ranking »Deutschlands Beste Anwälte« im Wirtschaftsstrafrecht durch das Handelsblatt in Kooperation mit Best Lawyers
Handelsblatt, in den Jahren 2022 und 2021
Auszeichnung durch die Wirtschaftswoche als »Top Anwalt im Rechtsgebiet Wirtschaftsstrafrecht«
In den Jahre 2022 / 2021 / 2020 / 2019
Publikationen:
Veröffentlichung der Masterarbeit als eine der besten des LL.M. Studienjahrgangs 2010 in Englisch/Saenger/Töben: Forum Steuerrecht 2013, Aus dem Münsteraner Studiengang „Steuerwissenschaften“, Verwertungsverbot für die auf einer „Steuerdaten-CD“ enthaltenen Daten“, Nomos Verlagsgesellschaft
Mitautor im Fachbeitrag von Jandl/Kraus „Haftung für die Erbschaftsteuer im Vor- und Nacherbfall“ in Band 39/16 der Fachzeitschrift Deutsches Steuerrecht (DStR) zu einer seitens der Autoren erfolgreich erstrittenen Revision vor dem Bundesfinanzhof