Florian Jandl LL.M.

Rechtsanwalt / Partner
Fachanwalt für Strafrecht / Fachanwalt für Steuerrecht

Tätigkeitsbereiche

Strafrecht, insbesondere Steuer- und Wirtschaftsstrafrecht
Vertretung als Zeugenbeistand sowohl bei Vernehmungen durch Strafverfolgungsbehörden als auch bei Befragungen im Rahmen von internen Ermittlungen bei Unternehmen
Unternehmensvertretung bei internen Untersuchungen 
Steuerstreitverfahren einschließlich Revisionen zum Bundesfinanzhof 
Zollstrafrecht 

Top Anwalt im Rechtsgebiet Wirtschaftsstrafrecht
2022 / 2021 / 2020 / 2019

Weitere Informationen

Vita

Jurastudium in Konstanz

Referendariat in Landau, Speyer, Stuttgart, München und Toronto/Canada

Mitarbeiter der Kanzlei seit September 2006

Rechtsanwalt seit Februar 2007

Fachanwalt für Strafrecht seit Juli 2010

Fachanwalt für Steuerrecht seit August 2010

Von Oktober 2010 bis Oktober 2012 berufsbegleitendes Studium im Masterstudiengang „Steuerwissenschaften“ an der Westfälischen Wilhelms-Universität in Münster.

Abschluss des Masterstudiengangs als „Master of Laws“, LL.M. im Oktober 2012.

Seit 01.01.2011 Partner bei Frick+Partner (vormals Frick Quedenfeld)

Mitgliedschaften

Deutscher Anwaltsverein, Anwaltsverein Stuttgart, Wirtschaftsstrafrechtliche Vereinigung (WisteV), Arbeitsgemeinschaft Strafrecht im DAV

Sprachen

Deutsch, Englisch, Französisch

Empfehlungen

Aufnahme in das Ranking »Deutschlands Beste Anwälte« im Wirtschaftsstrafrecht durch das Handelsblatt in Kooperation mit Best Lawyers
Handelsblatt, in den Jahren 2023 / 2022 / 2021

Auszeichnung durch die Wirtschaftswoche als »Top Anwalt im Rechtsgebiet Wirtschaftsstrafrecht«
In den Jahre 2022 / 2021 / 2020 / 2019

Publikationen

Veröffentlichung der Masterarbeit als eine der besten des LL.M. Studienjahrgangs 2010 in Englisch/Saenger/Töben: Forum Steuerrecht 2013, Aus dem Münsteraner Studiengang „Steuerwissenschaften“, Verwertungsverbot für die auf einer „Steuerdaten-CD“ enthaltenen Daten“, Nomos Verlagsgesellschaft

Mitautor im Fachbeitrag von Jandl/Kraus „Haftung für die Erbschaftsteuer im Vor- und Nacherbfall“ in Band 39/16 der Fachzeitschrift Deutsches Steuerrecht (DStR) zu einer seitens der Autoren erfolgreich erstrittenen Revision vor dem Bundesfinanzhof

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Mandatierung

Vor der Beratung klären wir die Eckdaten unserer Zusammenarbeit. Dazu gehört insbesondere auch unser Honorar. Wir rechnen in aller Regel auf Stundenbasis ab.

Erstes Gespräch

Um Sie optimal beraten zu können, müssen wir Sie und den zugrunde liegenden Sachverhalt kennen. Dafür bietet sich ein individueller Beratungstermin bei uns in der Kanzlei an.

Umsetzung

Wir erarbeiten für Sie die beste Lösung Ihres Problems und stimmen die weitere Vorgehensweise mit Ihnen ab. Kein Schritt erfolgt ohne Absprache und Erläuterung gegenüber unserem Mandanten. Sie sind stets informiert.

Ziel/Ergebnis

Die Ergebnisse unserer Arbeit werden Ihnen selbstverständlich in der gewünschten Form zur Verfügung gestellt. Für Rückfragen sind wir stets erreichbar. Das ist unser Anspruch. Nur wenn Sie zufrieden sind, sind wir es auch.

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Augustenstraße 1
70178 Stuttgart
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Telefax +49 (0) 711 2222859

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