FRICK+PARTNER ist hochspezialisiert in den Rechtsgebieten Steuerstrafrecht, Steuerstreitverfahren und Wirtschaftsstrafrecht.
Wir begleiten die Verfahren in allen Verfahrensstadien.
Steuerstrafrecht
Die Verteidigung beim Tatvorwurf der Steuerhinterziehung verlangt hochspezialisiertes Wissen im Steuerrecht und im Strafrecht. Wir sind Spezialisten in beiden Rechtsgebieten. Diese Kombination zeichnet uns aus. Wir begleiten das Steuerverfahren und das Steuerstrafverfahren „aus einer Hand“. Dadurch sind wir äußerst effizient. Wir vertreten Unternehmen und Privatpersonen.
Eine Liste sowie weitere Informationen zu unseren Kompetenz-Themen finden Sie hier.
Unsere Tätigkeit im Steuerstrafrecht umfasst:
- Steuerfahndungsprüfungen
- Strafverteidigung beim Vorwurf der Steuerhinterziehung vom Ermittlungsverfahren bis zu einer etwaigen strafgerichtlichen Hauptverhandlung
- Beistand bei Durchsuchungen, Vernehmungen und Haftsachen; Zeugenbeistand
- Die Beratung und Vertretung von Steuerberatern wegen Beihilfevorwürfen
- Beratung zur Vermeidung strafrechtlicher Risiken in Unternehmen, sogenannte „Tax Compliance“
- Selbstanzeigen und Nacherklärungen
Selbstanzeigen
Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit sind zudem Selbstanzeigen und Nacherklärungen. Anhand von Selbstanzeigen und Nacherklärungen können Steuerunregelmäßigkeiten bereinigt werden. Unser Büro verfügt über langjährige Erfahrung in Bezug auf sämtliche Steuerarten. Wir handeln schnell und umsichtig.
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Mit der in § 371 AO geregelten Selbstanzeige hat der Gesetzgeber einen Weg geschaffen, trotz Vorliegen einer Steuerhinterziehung nachträglich eine strafrechtliche Sanktion zu vermeiden. Wichtigster Punkt ist, dass sämtliche Steuerstraftaten einer Steuerart innerhalb der letzten 10 Jahre aufgedeckt werden müssen. Die fachlichen Anforderungen an eine Selbstanzeige sind daher hoch. Wir verfügen in diesem Segment über eine langjährige Expertise.
Gleiches gilt für Nacherklärungen nach § 153 AO, die unverzüglich zu erstellen sind, wenn nachträglich erkannt wird, dass Steuererklärungen fehlerhaft waren. Auch hier ist ein rasches und sorgfältiges Handeln geboten. Unsere Kanzlei ist hierauf spezialisiert.
Wirtschaftsstrafrecht
Wir kennen die Arbeitsweise der Ermittlungsbehörden im Zusammenhang mit sämtlichen Straftaten aus dem Unternehmensalltag wie z.B. Schwarzarbeit, Mindestlohn, Subventionsbetrug, Betrug u.v.m.. Aktuell auch im Zusammenhang mit Corona-Soforthilfen. Der Umgang mit Staatsanwaltschaften und Strafgerichten ist unser „täglich Brot“. Wir setzen uns konsequent für die Rechte unserer Mandanten ein. Ziel ist, strafrechtliche Verfahren ohne gerichtliche Hauptverhandlung zu erledigen.
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Zu unserem Tätigkeitsfeld im Wirtschaftsstrafrecht zählt:
- Die strafrechtliche Beratung und Verteidigung im Zusammenhang mit Straftaten aus dem Unternehmensalltag
- Die Beratung und Vertretung von Unternehmen in Bußgeldverfahren
- Die Beratung und Vertretung von Steuerberatern in strafrechtlichen Angelegenheiten
- Die Beratung im wirtschaftsstrafrechtlichen Ermittlungsverfahren bis zu einer etwaigen Hauptverhandlung vor einem Strafgericht
- Der Beistand bei Durchsuchungen, Vernehmungen und Haftsachen; Zeugenbeistand
- Vorbeugende wirtschaftsstrafrechtliche Beratung (sogenannte Compliance)
Finanzgerichtsverfahren/Einspruchsverfahren gegen Steuerbescheide (Steuerstreit)
Unser Arbeitsalltag ist geprägt vom ständigen Kontakt zu Finanzämtern und Hauptzollämtern. Wir sind Rechtsanwälte und Fachanwälte für Steuerrecht bzw. Steuerberater zugleich. Als eine der wenigen Kanzleien in Deutschland sind wir zudem spezialisiert im Zollrecht.
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Zu unseren Tätigkeiten gehören:
- Einspruchsverfahren bei den Finanzämtern
- Finanzgerichtsverfahren
- Betreuung von Betriebsprüfungen und Schlussbesprechungen
- Steuerrechtliche Gutachten
- Begleitung von Kassennachschau und Sonderprüfungen
Zollrecht und Zollstrafrecht
Die vielfältigen Anforderungen des Zollrechts erfordern eine hochgradige anwaltliche Spezialisierung. Wir beraten Unternehmen deutschlandweit in allen Belangen des Zollrechts. Auch das Zollstrafrecht spielt in unserer Kanzlei eine gewichtige Rolle. Hier können beispielsweise bei Grenzaufgriffen nicht nur Unternehmen, sondern auch Privatpersonen in den Fokus der Ermittlungsbehörden gelangen. Aufgrund unserer (äußerst selten zu findenden) Kombination von zollrechtlicher und strafrechtlicher Expertise können wir die Rechte der Beschuldigten auch in Zollstrafverfahren schlagkräftig durchsetzen.
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Zu unserem Tätigkeitsfeld Zollrecht und Zollstrafrecht zählt:
- Einspruchsverfahren gegen Zollbescheide, verbindliche Zolltarifauskünfte und Präferenzzölle
- Zollwertstreitigkeiten mit den Hauptzollämtern
- Beratung bei Verstößen gegen das Außenwirtschaftsrecht
- Strafverteidigung in zollrechtstrafrechtlichen Verfahren vom Ermittlungsverfahren bis zu einer etwaigen strafgerichtlichen Hauptverhandlung
- Streitigkeiten im Zusammenhang mit den vom Zoll verwalteten Verbrauchsteuern (z.B. Alkoholsteuer, Energiesteuer)