Nico Glöckle

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Steuerrecht

Augustenstraße 1
70178 Stuttgart
Telefon +49 (0) 711 22 22 83
Telefax +49 (0) 711 22 22 859

nico.gloeckle@frickpartner.com

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Vita

Jurastudium in Tübingen mit Schwerpunktbereich Steuerrecht

Wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Ernst & Young im Bereich Steuerstrafrecht
Referendariat in Rottweil und Stuttgart, u.a. mit Stationen und Tätigkeit als Wissenschaftlicher Mitarbeiter bei CMS Hasche Sigle im Bereich Steuerrecht.

Langjährige Tätigkeit als Korrektor an der Universität in Tübingen sowie als Repetitor (Einzelunterricht) beim juristischen Repetitorium Hemmer.

Rechtsanwalt seit Januar 2017
Rechtsanwalt bei CMS Hasche Sigle in München im Bereich White-Collar-Crime / Compliance (Januar 2017 – September 2018)
Rechtsanwalt bei Ufer Knauer Rechtsanwälte in München im Bereich Steuer- und Wirtschaftsstrafrecht (Oktober 2018 – Juli 2019)

Seit August 2019 Rechtsanwalt bei Frick + Partner

Seit Dezember 2021 Fachanwalt für Steuerrecht

Mitgliedschaften

Deutscher Anwaltsverein (DAV), Anwaltsverein Stuttgart, Wirtschaftsstrafrechtliche Vereinigung (WisteV)

Tätigkeitsbereiche

  • Steuerstrafrecht
    • Verteidigung in Steuerstrafverfahren
    • Beratung in komplexen Sachverhalten der steuerstrafrechtlichen Selbstanzeige, beispielsweise im Zusammenhang mit Kryptowährungen (Bitcoin, Ethereum, usw.) oder in Fällen der Erbschaft- und Schenkungsteuer
    • Begleitung von Steuerfahndungsprüfungen
  • Steuerstreit / Steuerrecht
    • Begleitung von Betriebsprüfungen
    • Rechtsbehelfsverfahren vor den Finanzämtern
    • finanzgerichtliche Klageverfahren
    • allgemeines Steuerrecht mit Interessensschwerpunkt Immobilienbesteuerung
  • Beratung von Unternehmen und Zeugen im Rahmen von unternehmensinternen Untersuchungen (internal investigations)
  • Wirtschaftsstrafrecht
  • Zeugenbeistand

Sprachen

Deutsch, Englisch

Publikationen:

Die erbschaftsteuerliche Privilegierung von Betriebsvermögen – eine kritische Würdigung unter Berücksichtigung verfassungsrechtlicher Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts, Monographie aus dem Jahr 2012 = Veröffentlichung der Seminararbeit aus dem Schwerpunktbereich Steuerrecht an der Universität Tübingen

Fachbeiträge:

Das Auskunftsverweigerungsrecht gemäß § 55 StPO bei der Gefahr ausländischer Strafverfolgung – zugleich eine Anmerkung zu BGH, Beschluss v. 27.3.2019 = StV 2020, 435 –, in: Strafverteidiger (StV) 2020, S. 484-486 (gemeinsam mit Dr. Maximilian Lenk)

Steuerliche Hinzuschätzungen bei Betreibern von Spielautomaten anhand der GGSG-Datenbank – SteuFa Praxis -, in: Praxis Steuerstrafrecht (PStR) 12/2020, S. 280 – 285