Selbstanzeige

Tätigkeitsbereiche

Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung, § 371 AO
Berichtigungsanzeige, § 153 AO

Ein großer Teil unserer Tätigkeit im Steuerstrafrecht entfällt auf die Erstellung von strafbefreienden Selbstanzeigen.

Strafbefreiende Selbstanzeige

Die Selbstanzeige bietet dem Steuerpflichtigen die Möglichkeit, steuerlich relevante Sachverhalte nachträglich noch zu offenbaren, ohne strafrechtlich für seine steuerlichen Verfehlungen sanktioniert zu werden.

Professionelle Erstellung Ihrer Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung

Bei der Erstellung einer solchen Selbstanzeige sind eine Vielzahl von formellen und inhaltlichen Anforderungen zu beachten, wobei jeder Fehler dazu führen kann, dass die Selbstanzeige ihre strafbefreiende Wirkung verliert. Hier ist spezielles Wissen und Erfahrung des Anwalts gefordert.

Umfassende Beratung zur Selbstanzeige beim Finanzamt

Wir beraten umfassend zur Möglichkeit der Selbstanzeige und zeigen Ihnen die Voraussetzungen für eine wirksame Selbstanzeige auf. Wir begleiten Sie von Anfang bis Ende dieses Verfahrens und bleiben mit den Behörden in Kontakt.

Sauber hiervon abzugrenzen ist die sog. Berichtigungsanzeige nach § 153 AO. Hiernach ist der Steuerpflichtige und dessen Gesamtrechtsnachfolger verpflichtet seine unrichtige Steuererklärung unverzüglich zu berichtigen, wenn er erkennt, dass seine Steuererklärung falsch war. Unterlässt er dies begeht er eine Steuerhinterziehung durch Unterlassen. Wir haben äußerst umfangreiche Erfahrung bei der Erstellung solcher Berichtigungsanzeigen und setzen uns dafür ein, dass die Finanzverwaltung diese nicht fälschlicherweise als Selbstanzeigen gem. § 371 AO behandelt und u.U. Zuschläge nach § 398a AO festsetzt.

Wir begleiten Sie bei Erstellung Ihrer Selbstanzeige vom Anfang bis zum Ende

Die Checklisten für die strafbefreiende Selbstanzeige, die Sie im Internet gefunden haben, bringen Sie nicht weiter? Sie möchten, dass eine Kanzlei mit hoher fachlicher Kompetenz Ihnen bei der Erstellung Ihrer Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung hilft? Unsere erfahrenen Anwälte beraten Sie umfassend zu Ihrer Möglichkeit der Selbstanzeige und zeigen Ihnen die Voraussetzungen für eine strafbefreiende Selbstanzeige und deren praktische Umsetzung auf. Wir erstellen für Sie eine wirksame Selbstanzeige und bleiben bis zum Ende mit dem zuständigen Finanzamt in Kontakt.

Kontaktieren Sie uns:

Florian Jandl LL.M.

Rechtsanwalt /
Fachanwalt für Strafrecht /
Fachanwalt für Steuerrecht

Markus Krauter

Rechtsanwalt /
Steuerberater

Dr. Melanie Bär

Rechtsanwältin /
Fachanwältin für Steuerrecht

Ann-Sophie Hummel

Rechtsanwältin / Steuerberaterin
in freier Mitarbeit

Charlotte Frey

Rechtsanwältin

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Vor der Beratung klären wir die Eckdaten unserer Zusammenarbeit. Dazu gehört insbesondere auch unser Honorar. Wir rechnen in aller Regel auf Stundenbasis ab.

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Um Sie optimal beraten zu können, müssen wir Sie und den zugrunde liegenden Sachverhalt kennen. Dafür bietet sich ein individueller Beratungstermin bei uns in der Kanzlei an.

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